Vollmacht und Verfügung

Jeder möchte so lange wie möglich seine Angelegenheiten selbst regeln. Dass es auch anders
kommen kann, damit muss jeder rechnen, egal ob jung oder alt. Derzeit werden etwa eine Million Menschen in Deutschland rechtlich betreut. Bestimmen Sie selbst, wer im Notfall über wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens entscheiden soll.

Sie haben die Wahl

Sie können dabei zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung wählen. Mit der Vollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, mit der Verfügung einen Betreuer, der durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert wird. Generell sollten Sie in Vollmachten und Verfügungen nur Personen einsetzen, denen Sie voll vertrauen.

  • Vorsorgevollmacht
    Mit dieser Vollmacht sorgen Sie vor für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder Behinderung entscheidungsunfähig werden. Ihr Bevollmächtigter kann durch Vorlage einer Vollmacht in einer Notsituation schnell für Sie tätig werden.
  • Betreuungsverfügung
    Die Betreuungsverfügung ist eine gute Alternative, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellen möchten. Eine Verfügung kann sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen wollen. Oder wenn Ihnen wohler bei dem Gedanken ist, dass Ihr Betreuer durch das Vormundschaftsgericht kontrolliert wird. Ihre Betreuungsverfügung wird erst wirksam, wenn das Gericht die Notwendigkeit feststellt, dass ein Betreuer für Sie bestellt werden muss.

Vollmachten und Verfügungen verpflichten die eingesetzten Personen, in Ihrem Sinne zu handeln. Dazu müssen Ihre Vertrauenspersonen wissen, wie Sie die Dinge geregelt haben möchten. Da persönliche Wünsche und Vorstellungen individuell sind, gibt es kein Formular, das für jeden passt. Ihr Generationenberater hilft Ihnen, das richtige zu finden.