Antrag an die VR-Bank in Südoldenburg eG

Antrag auf Zuwendungen aus den Reinerträgen des VR-GewinnSparen

Sie möchten einen Antrag für einen Verein aus der Gemeinde Garrel stellen?

Dann nutzen Sie bitte den Antrag der Stiftung Raifeisenbank Garrel.

  1. Ihre Kontaktdaten
  2. Zusammenfassung
Ihre Kontaktdaten

Bitte überprüfen Sie die markierten Eingabefelder.

* Wenn kein konkreter Termin vorhanden ist, bitte den 31.12. des laufenden Jahres einsetzen.

Wir bestätigen hiermit, dass wir die unten definierten Voraussetzungen erfüllen und die Zuwendungen der Maßnahme oder dem Vereinszweck unmittelbar und in voller Höhe zufließen. Auch haben wir davon Kenntnis genommen, dass die Zuwendung, falls sie nicht bestimmungsgemäß verwendet wird, von uns zurückerstattet werden muss.

Über die Vergabe des Reinertrages sowie die genaue Höhe der Zuwendung entscheidet die VR-Bank in Südoldenburg eG.

Dieses Formular generiert eine E-Mail an Ihre VR-Bank in Südoldenburg eG. Da wir auf diesem Wege keine Aufträge rund um Ihre Kontoführung sowie sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen entgegennehmen, bitten wir Sie, für diese Zwecke die Funktionen im Online-Banking zu nutzen oder direkt in eine unserer Filialen zu kommen.

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Hinweis:

Reinertragsausschüttung an Vereine und Institutionen

Jedes Jahr werden zahlreiche Einrichtungen finanziell von der VR-Bank in Südoldenburg eG unterstützt. Bei diesen finanziellen Zuwendungen handelt es sich um die Reinerträge aus dem VR-GewinnSparen der genossenschaftlichen Bankengruppe.

Engagement für die Region

Seit über 60 Jahren zählt das GewinnSparen zu den attraktivsten Lotterien, denn neben dem monatlichen Sparbetrag und der Chance auf attraktive Geld- und Sachpreise beteiligen sich die Gewinnsparer am sozialen Engagement in der Region und für die Region.

Der Reinertrag zur Unterstützung von kulturellen und sozialen Einrichtungen ergibt sich aus dem Spieleinsatz von 5 Euro im Monat. Von diesen 5 Euro werden jeden Monat 4 Euro gespart, d. h. der Spieleinsatz für die Lotterie beträgt 1 Euro. Aus diesem Spieleinsatz ergeben sich im Laufe des Jahres die Reinerträge, die am Ende des Jahres auf Antrag und sofern die in den Vergaberichtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt sind an die Vereine und Institutionen ausgeschüttet werden.

Zuwendung aus den Reinerträgen beantragen

Möchten Sie als Verein oder Institution aus dem Geschäftsgebiet der VR-Bank in Südoldenburg eG eine Zuwendung aus den Reinerträgen beantragen, so müssen Sie bestimmte Vergaberichtlinen erfüllen und einen Zuwendungsantrag ausfüllen. Den Antrag finden Sie oben auf dieser Seite.

Reichen Sie den Zuwendungsantrag so früh wie möglich, auf jeden Fall aber bis spätestens 30. September bei uns ein.