FAQs - Häufig gestellte Fragen
Was ist das GewinnSparen?
Seit über 60 Jahren zählt das GewinnSparen zu den attraktivsten Lotterien, denn neben dem monatlichen Sparbetrag und der Chance auf attraktive Geld- und Sachpreise beteiligen sich die Gewinnsparer am sozialen Engagement in der Region und für die Region.
Der Reinertrag zur Unterstützung von kulturellen und sozialen Einrichtungen ergibt sich aus dem Spieleinsatz von 5 Euro im Monat. Von diesen 5 Euro werden jeden Monat 4 Euro gespart, d. h. der Spieleinsatz für die Lotterie beträgt 1 Euro. Aus diesem Spieleinsatz ergeben sich im Laufe des Jahres die Reinerträge, die am Ende des Jahres auf Antrag und sofern die in den Vergaberichtlinien genannten Voraussetzungen erfüllt sind an die Vereine und Institutionen ausgeschüttet werden.
Für welche Zwecke kann ich Gelder beantragen?
Reinerträge des Gewinnsparens dürfen nur für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke gemäß §§ 51 - 54 AO verwendet werden. Gemeinnützige Zwecke fördern selbstlos die Allgemeinheit. Nicht förderfähig sind Einzelpersonen, Familien, Firmenbelegschaften und kleine, abgegrenzte Gruppen sowie Dauerzuwendungen, Personalkosten, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten (außer Denkmalschutz), Pflichtaufgaben öffentlicher Träger und gewerbliche Zwecke.
Förderfähig sind Zwecke wie Wissenschaft, Bildung, Kunst, Jugendhilfe, Sport, Heimatpflege, Landschafts- und Denkmalschutz, Religion und Völkerverständigung. Mildtätige und kirchliche Zwecke sind ebenfalls förderfähig.
Wie kann ich als Verein einen Antrag stellen?
Möchten Sie als Verein oder Institution aus Cloppenburg, Garrel oder Molbergen der VR-Bank in Südoldenburg eG eine Zuwendung aus den Reinerträgen beantragen, so müssen Sie bestimmte Vergaberichtlinen erfüllen und einen Zuwendungsantrag ausfüllen. Den Antrag finden Sie oben auf dieser Seite.
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Reichen Sie den Zuwendungsantrag so früh wie möglich, auf jeden Fall aber bis spätestens 30. September bei uns ein
Wann wird über die Gelder entschieden?
Die Verteilung der Gelder erfolgt im Dezember. Dazu wird jeder Verein postalisch informiert.