Login OnlineBanking
Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer VR-Bank in Südoldenburg eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

Jetzt Termin vereinbaren

    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Gratis girocard

    Banking per Software

    Das passende Konto für Ihr Business finden – Unsere Kontomodelle im Vergleich

     VR-Business KlassikVR-Business KomfortVR-Business Premium
    Grundpreis pro Monat (Kontoführung)7,90 Euro11,90 Euro24,90 Euro
    Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung   
    Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung am Schalter2,50 Euro2,50 Euro2,50 Euro
    Bargeldein- und -auszahlung am Geldautomaten der VR-Bank in Südoldenburg eG0,36 Euro0,26 Euro0,16 Euro
    Bargeldauszahlung am Geldautomaten bei Volks- und Raiffeisenbanken2inkl.inkl.inkl.
    Buchungen (Buchungs- / Arbeitsposten)1   
    Beleghafte Buchungen   
    Überweiung3,50 Euro3,50 Euro3,50 Euro
    Scheckeinreichung3,50 Euro3,50 Euro3,50 Euro
    Beleglose Buchungen3   
    Online-Buchungen0,36 / 0,18 Euro0,26 / 0,13 Euro0,16 / 0,08 Euro
    SB-Buchungen0,36 / 0,18 Euro0,26 / 0,13 Euro0,16 / 0,08 Euro
    Sonstige Buchungen   
    Überweisung formlos3,50 Euro3,50 Euro3,50 Euro
    Gutschrift einer Überweisung0,36 Euro0,26 Euro0,16 Euro
    Gutschrift einer Lastschrift0,36 / 0,18 Euro0,26 / 0,13 Euro0,16 / 0,08 Euro
    Belastung einer Lastschrift0,36 Euro0,26 Euro0,16 Euro
    Dauerauftrag0,36 Euro0,26 Euro0,16 Euro
    Einrichtung und Änderung Dauerauftrag   
    Filiale1,49 Euro1,49 Euro1,49 Euro
    Onlineinkl.inkl.inkl.
    Kontoauszüge   
    Elektronischer Kontoauszuginkl.inkl.inkl.
    Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker bei Volks- und Raiffeisenbankeninkl.inkl.inkl.
    Bereitstellung zur Übermittlung von Kontoinformationen an Servicerechenzentren (z. B. DATEV)3,50 Euro3,50 Euro3,50 Euro
    Konditionen bei Inanspruchnahme der Kontoüberziehung   
    Sollzins Betriebsmittelkredit11,90 % p.a.11,90 % p.a.11,90 % p.a.
    Sollzins für geduldete Überziehung415,90 % p.a.15,90 % p.a.15,90 % p.a.
    Karten   
    girocard V PAY p.a. (Ausgabe einer Debitkarte)69,90 Euro9,90 Euro9,90 Euro
    Firmenkreditkarte BusinessCard Classic5,636,00 Euro36,00 Euro36,00 Euro
    Firmenkreditkarte BusinessCard Gold5,6110,00 Euro110,00 Euro110,00 Euro
    Online- und SB-Funktionen   
    Online-Bankinginkl.inkl.inkl.
    Nutzung der SB-Geräte der VR-Bank in Südoldenburg eGinkl.inkl.inkl.

    1 Werden nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchung werden nicht berechnet.

    2 Bei allen teilehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken, achten Sie auf das ServiceNetz-Logo.

    3 Gilt auch für Echtzeitüberweisungen.

    4 Geduldete Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus.

    5 Bonität vorausgesetzt.

    6 Kartengebühren werden einmal jährlich im Voraus belastet.

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

    Gesetzliche Kontenwechselhilfe

    Wir unterstützen Sie gemäß Zahlungskontengesetz beim Wechsel Ihres Kontos zu uns.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre VR-Bank in Südoldenburg eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre VR-Bank in Südoldenburg eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

    Das könnte Sie auch interessieren